Archiv des Tags ‘Armut’

Hartz-Satz für Kinder

Mittwoch, den 28. Januar 2009

Na wenn das nicht mal eine Nachricht ist, da haben die Richter in Kassel den Hartz – Satz für Kinder eine Rüffel erteilt.

Die Begrenzung des Hartz IV – Satzes für Kinder auf 60 Prozent sei nach den Richtern grundgesetzwidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht das Gesetz prüfen und entscheiden ob dies auch wirklich so ist und wie mit dieser Regelung weiterverfahren wird.

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Klassenfahrten von Hartz-IV-Empfängern

Donnerstag, den 20. November 2008

Heute gibt es mal eine Gute Nachricht für alle Harz IV Empfänger die Kinder haben.

Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen Klassenfahrten komplett bezahlt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Demnach müssen die für Hartz IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) und Optionskommunen die Zuschüsse für mehrtägige Fahrten in voller Höhe übernehmen (Az.: B 14 AS 36/07 R).

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Kein Herz für Arme

Mittwoch, den 12. November 2008

Jetzt wo es um die Erhöhung des Kindergeldes geht fällt so manchem TV-Sender auf das man darüber mal ein Beitrag machen könnte.

So konnte man gestern im TV sehen das bei Frontal21, im ZDF, darüber diskutiert wurde das die Kindergeld Erhöhung auf Hartz4 angerechnet wird. Ich habe den Beitrag natürlich mir angeschaut und finde es richtig das dieses Thema endlich mal im TV angesprochen wird, doch was ich so ein wenig vermisst habe ist das man nicht mal darauf hingewiesen hat, das das nicht anrechnen des Kindergeldes den Hartz4 Familien helfen würde. Nein es ging immer nur um die Erhöhung.

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Wohnungskosten bei Hartz IV

Mittwoch, den 23. Juli 2008

Das Sozialgericht Reutlingen hat einer Klage eines Hartz IV Empfängers stattgegeben und die zuständige Behörde dazu verklagt die Angemessenheit der Wohnung, nicht an hand der Wohnungsgröße sondern anhand der Tatsächlichen Wohnungskosten zu entscheiden.

Leider ist dies kein Grundsatzurteil.

Mehr unter dem AZ S12 AS 3489/06

Hatz IV klagen

Mittwoch, den 18. Juni 2008

Nun gibt es endlich mal ein urteil was vor und nachteile bringen kann denn nach den Richtern des Bundessozialgerichtes dürfen die Behörden nicht mehr pauschal das Geld zurückverlangen. Sondern nur noch von jedem einzelnen der Bedarfsgemeinschaft.

Vorteil ist das auch wirklich nur das zurückverlangt werden kann was der jenige selber zuviel bekommen hat, Nachteil ist das jeder für sich selber Einspruch einlegen muss.

Wo bisher einer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gereicht hat.

Das Urteil ist unter -> AZ: B 7b AS 8/06 R <- zufinden.