Hartz-Satz für Kinder
Mittwoch, den 28. Januar 2009Na wenn das nicht mal eine Nachricht ist, da haben die Richter in Kassel den Hartz – Satz für Kinder eine Rüffel erteilt.
Die Begrenzung des Hartz IV – Satzes für Kinder auf 60 Prozent sei nach den Richtern grundgesetzwidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht das Gesetz prüfen und entscheiden ob dies auch wirklich so ist und wie mit dieser Regelung weiterverfahren wird.

