Das Sozialgericht Reutlingen hat einer Klage eines Hartz IV Empfängers stattgegeben und die zuständige Behörde dazu verklagt die Angemessenheit der Wohnung, nicht an hand der Wohnungsgröße sondern anhand der Tatsächlichen Wohnungskosten zu entscheiden.
Leider ist dies kein Grundsatzurteil.
Mehr unter dem AZ S12 AS 3489/06

