Klassenfahrten von Hartz-IV-Empfängern

Heute gibt es mal eine Gute Nachricht für alle Harz IV Empfänger die Kinder haben.

Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen Klassenfahrten komplett bezahlt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Demnach müssen die für Hartz IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) und Optionskommunen die Zuschüsse für mehrtägige Fahrten in voller Höhe übernehmen (Az.: B 14 AS 36/07 R).

Wichtig ist auch noch zu erwähnen das diese Zahlungen nicht mehr zurückgezahlt werden müssen und das eben die Tatsächliche Höhe übernommen werden muss. Denn wie das Gericht meinte dürfen Kinder aus Hartz IV Familien nicht von solchen Aktivitäten ausgenommen werden oder Sozial benachteiligt werden.

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