Hatz IV klagen

Nun gibt es endlich mal ein urteil was vor und nachteile bringen kann denn nach den Richtern des Bundessozialgerichtes dürfen die Behörden nicht mehr pauschal das Geld zurückverlangen. Sondern nur noch von jedem einzelnen der Bedarfsgemeinschaft.

Vorteil ist das auch wirklich nur das zurückverlangt werden kann was der jenige selber zuviel bekommen hat, Nachteil ist das jeder für sich selber Einspruch einlegen muss.

Wo bisher einer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gereicht hat.

Das Urteil ist unter -> AZ: B 7b AS 8/06 R <- zufinden.

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