Na wenn das nicht mal eine Nachricht ist, da haben die Richter in Kassel den Hartz – Satz für Kinder eine Rüffel erteilt.
Die Begrenzung des Hartz IV – Satzes für Kinder auf 60 Prozent sei nach den Richtern grundgesetzwidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht das Gesetz prüfen und entscheiden ob dies auch wirklich so ist und wie mit dieser Regelung weiterverfahren wird.
Abgeschafft ist die Regelung damit zwar noch lange nicht aber es zeigt dem Gesetzgeber doch sehr deutlich das dies so nicht geht und das er handeln sollte.
Mir gibt es so ein wenig Hoffnung das nun doch endlich der Gesetzgeber sich dazu durch ringt das Gesamte Hartz 4 Gesetz zu überdenken und endlich die geforderten Änderungen vorzunehmen.
